Versorgungswerk

Baden-Württemberg: Berufsunfähigkeit bei der Versorgungsanstalt BWVA

In Baden-Württemberg gibt es kein Versorgungswerk der Landesärztekammer, sondern eine gemeinsame Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (BWVA). Wir lesen ihre Satzung und zeigen, was sie bei Berufsunfähigkeit regelt.

Redaktion BU-Heilberufe.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Wer ist in Baden-Württemberg zuständig?
  2. Was regelt § 25 der BWVA-Satzung?
  3. Wann beginnt das Ruhegeld, und wie lange wird es gezahlt?
  4. Wie berechnet die BWVA die Berufsunfähigkeitsrente?
  5. Was bedeutet das für Angestellte, Niedergelassene und Berufseinsteiger?
  6. Worauf müssen Sie bei den Mitwirkungspflichten achten?
  7. Wo liegt die Lücke zur privaten BU?
Das Wichtigste in Kürze
  • Zuständig ist die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (BWVA); sie versorgt drei Berufsgruppen gemeinsam.
  • Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit erhält, wer voraussichtlich dauernd berufsunfähig ist und die Berufsausübung aufgibt, oder wer wegen vorübergehender Berufsunfähigkeit länger als sechs Monate nicht arbeitet (§ 25 Abs. 1, Ausgabe 1. Januar 2021).
  • Berufsunfähig ist, wer keine Tätigkeit mehr ausüben kann, bei der ärztliches, zahnärztliches oder tierärztliches Fachwissen vorausgesetzt oder angewandt wird (§ 25 Abs. 2).
  • Bis zur vorgezogenen Altersgrenze wird im Schnitt der bisherigen Jahresleistungszahlen zugerechnet, für Jahrgänge ab 1961 also bis zum 62. Lebensjahr (§ 29 Abs. 1, § 25 Abs. 5); ein Kinderzuschlag von 15 % kommt hinzu (§ 28 Abs. 2).

In Baden-Württemberg zahlt die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (BWVA) Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit, wenn ein Teilnehmer voraussichtlich dauernd berufsunfähig ist und den Beruf aufgibt oder länger als sechs Monate vorübergehend nicht arbeiten kann (§ 25 der Satzung, Ausgabe 1. Januar 2021). Zugerechnet wird bis zur vorgezogenen Altersgrenze, für Jahrgänge ab 1961 also bis 62 (abgerufen 25.10.2026).

Wer ist in Baden-Württemberg zuständig?

Die Bezeichnung „Versorgungswerk der Landesärztekammer“ trifft für Baden-Württemberg nicht zu. Zuständig ist die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (BWVA), die die Versorgung der drei Berufsgruppen gemeinsam organisiert. Rechtsgrundlagen sind das Versorgungsanstaltsgesetz (VersAnstG) und die Satzung der Versorgungsanstalt. Die Satzung ist auf der Website der BWVA als Dokument „Satzung und Gesetz“ bereitgestellt; auf dem Deckblatt steht die Ausgabe „1. Januar 2021“, der Dateiname weist auf 2023 hin. Ob eine jüngere Änderung vorliegt, sollten Sie bei der BWVA erfragen; wir zitieren die verfügbare Ausgabe.

Weil die BWVA auch Zahnärzte versorgt, gilt vieles auf dieser Seite für baden-württembergische Zahnärzte entsprechend; Satzungen anderer Zahnärzte-Werke behandelt die Seite Versorgungswerk der Zahnärzte.

Was regelt § 25 der BWVA-Satzung?

Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit nach § 25 der Satzung der BWVA – Quelle: Satzung und Gesetz, Ausgabe 1. Januar 2021, bwva.de (abgerufen 25.10.2026). Maßgeblich ist die aktuelle Satzung. Stand: Oktober 2026.
PunktRegelungFundstelle
Voraussetzung dauerndAltersgrenze noch nicht erreicht; voraussichtlich dauernd berufsunfähig; Ausübung des Berufes wird aufgegeben§ 25 Abs. 1 Buchst. a
Voraussetzung vorübergehendBeruf länger als sechs Monate nicht ausgeübt; Anspruch nach sechs Monaten (Ruhegeld auf Zeit)§ 25 Abs. 1 Buchst. b
Antrag nach sechs MonatenAnspruch frühestens ab dem auf den Antrag folgenden Monat§ 25 Abs. 1 Satz 2
ArbeitssuchendBezug ausgeschlossen, solange als arbeitssuchend im Beruf der Pflichtteilnahme gemeldet§ 25 Abs. 1 Satz 3
BerufsunfähigAußerstande, eine Tätigkeit auszuüben, bei der Kenntnisse des ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Fachwissens vorausgesetzt oder angewandt werden§ 25 Abs. 2 Satz 1
Nicht-medizinische GründeBleiben außer Betracht§ 25 Abs. 2 Satz 2
NachweisGutachten des von der Versorgungsanstalt bestimmten Arztes; Kosten trägt die Versorgungsanstalt§ 25 Abs. 3
SperreBei vollem Ruhegeld wegen Alters ist ein BU-Antrag unzulässig§ 25 Abs. 8

Zwei Besonderheiten fallen auf. Erstens führt die BWVA die Aufgabe des Berufes bei dauernder Berufsunfähigkeit an, definiert die Berufsunfähigkeit aber über die Tätigkeit, bei der Fachwissen des Berufs gebraucht wird. Das ist ein sehr weiter Maßstab: Auch Tätigkeiten ohne Patientenkontakt, etwa beratende, gutachterliche oder administrative Arbeit mit medizinischem Fachbezug, könnten darunter fallen. Wie die BWVA das im Einzelfall auslegt, steht nicht im Satzungstext – „laut Satzung nicht eindeutig“.

Zweitens enthält § 25 Abs. 1 den Ausschluss bei Arbeitssuchendmeldung: Wer sich im Beruf der Pflichtteilnahme beim Arbeitsamt arbeitssuchend meldet, erhält für die Dauer der Meldung kein Ruhegeld. Das sollten Sie bei der Kommunikation mit der Agentur für Arbeit und dem Antrag bei der BWVA im Blick behalten.

Wann beginnt das Ruhegeld, und wie lange wird es gezahlt?

Bei vorübergehender Berufsunfähigkeit entsteht der Anspruch nach sechs Monaten als „Ruhegeld auf Zeit“. Wird Ruhegeld – gleich ob bei vorübergehender oder dauernder Berufsunfähigkeit – später als sechs Monate nach Beginn der Berufsunfähigkeit beantragt, besteht der Anspruch frühestens ab dem auf den Antrag folgenden Monat; eine rückwirkende Zahlung für die Zeit davor sieht der Satzungstext nicht vor. Für Selbstständige und Angestellte heißt das: Stellen Sie den Antrag früh, am besten kurz vor oder zum Ablauf des sechsten Monats.

Bei dauernder Berufsunfähigkeit verlangt § 25 Abs. 1 Buchst. a die Berufsaufgabe. Wie sie nachzuweisen ist, steht nicht in § 25; die Verwaltungspraxis erfragen Sie bei der BWVA. Das Ruhegeld endet, sobald die Altersgrenze erreicht ist; ab dann tritt das Altersruhegeld an die Stelle. Die Altersgrenze liegt für Jahrgänge ab 1961 bei 67 Jahren, die vorgezogene bei 62 (§ 25 Abs. 4 und 5).

Wie berechnet die BWVA die Berufsunfähigkeitsrente?

Das monatliche Ruhegeld ergibt sich aus der Summe der Jahresleistungszahlen, vervielfacht mit dem Punktwert (§ 28 Abs. 1). Die Jahresleistungszahl eines Jahres ist das in Prozent ausgedrückte Verhältnis Ihrer Versorgungsabgabe zur jährlichen Durchschnittsabgabe (§ 28 Abs. 3). Der Punktwert wird jährlich zum 1. Juli neu ermittelt (§ 28 Abs. 4).

Bei Berufsunfähigkeit vor der vorgezogenen Altersgrenze kommt die Zurechnung (§ 29): Jahresleistungszahlen bis zur vorgezogenen Altersgrenze werden im Schnitt der bisher erworbenen zugerechnet, höchstens jedoch mit 100 %. Das schützt vor einem zu niedrigen Durchschnitt nur nach oben, nicht nach unten. Bei der Durchschnittsbildung bleiben bis zu fünf Jahresleistungszahlen unberücksichtigt, wenn das einen höheren Wert ergibt; dasselbe gilt für die drei Jahre nach der Geburt eines Kindes bei überwiegender Betreuung (§ 29 Abs. 2).

Drei weitere Regeln verdienen Aufmerksamkeit:

  • Frühe Berufsunfähigkeit: Tritt sie in den ersten 36 Monaten einer vollschichtigen Berufsausübung ein, wird nur für insgesamt 60 Monate mit Zurechnung geleistet – und nur, solange noch eine gewisse Erwerbsfähigkeit besteht (§ 29 Abs. 3).
  • Späte Berufsunfähigkeit: Tritt der Versorgungsfall nach Vollendung des 45. Lebensjahres ein, kürzt sich die Summe der Jahresleistungszahlen um 0,1 % für jeden Monat ab dem Monatsersten nach dem 45. Geburtstag (§ 29 Abs. 4).
  • Kinderzuschlag: 15 % der Summe der Jahresleistungszahlen bei Eintritt des Versorgungsfalls vor der vorgezogenen Altersgrenze (§ 28 Abs. 2).

Eine pauschale Euro-Angabe ist nicht seriös, weil Punktwert und Beitragsbiografie individuell sind. Nutzen Sie die Auskunft der BWVA und den Versorgungswerk-Lücken-Rechner. Zur Einordnung der Höhe dient Höhe der BU-Rente im Versorgungswerk.

Was bedeutet das für Angestellte, Niedergelassene und Berufseinsteiger?

Die Satzung unterscheidet in § 25 nicht zwischen angestellter und selbstständiger Tätigkeit. Eine eigene Regel zur Gehaltsfortzahlung oder zur Praxisfortführung durch Vertreter enthält der Paragraph nicht – anders als etwa Westfalen-Lippe oder Nordrhein, die die Weiterführung der Praxis mit Assistenz oder Vertretung ausdrücklich ansprechen. Für Angestellte, die Krankengeld oder Gehalt beziehen, ist deshalb die Verwaltungspraxis der BWVA entscheidend: Fragen Sie vor dem Antrag, welche Nachweise sie zur Berufsaufgabe verlangt.

Für Berufseinsteiger ist die 60-Monats-Regel wichtig. Wer in den ersten 36 Monaten vollschichtiger Berufsausübung berufsunfähig wird, erhält die Zurechnung nur für insgesamt 60 Monate, und nur solange noch eine gewisse Erwerbsfähigkeit besteht. Das kann für Assistenzärzte am Anfang der Weiterbildung eine spürbare Lücke bedeuten. Hier setzt die Nachversicherungsgarantie der privaten BU an: Sie erlaubt, die private Rente bei bestimmten Anlässen ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen, wenn der Vertrag sie enthält.

Für Ältere gilt das Gegenteil: Ab dem 45. Geburtstag mindert sich die Summe der Jahresleistungszahlen monatlich leicht (0,1 %). Die Rente bleibt aber hoch, weil die bis dahin erworbenen Jahre schwerer wiegen. Auch das zeigt: Die Höhe ist ein Ergebnis Ihrer Biografie, nicht eines Prozentsatzes.

Worauf müssen Sie bei den Mitwirkungspflichten achten?

Die BWVA kann nach § 34 Abs. 3 verlangen, dass sich ein Antragsteller oder Rentenbezieher medizinisch untersuchen lässt und sich einer Heilbehandlung, Weiterbildung oder anderen qualifizierenden Maßnahme unterzieht, wenn zu erwarten ist, dass die Maßnahme die Berufsunfähigkeit beseitigt oder eine drohende verhindert, und sie zumutbar ist. Kommt das Mitglied dem nicht nach, kann die Versorgungsanstalt das Ruhegeld ganz oder teilweise versagen oder entziehen, wenn sie zuvor schriftlich auf die Folgen hingewiesen und eine angemessene Frist gesetzt hat (§ 34 Abs. 4 Buchst. b). Nachuntersuchungen kann die Versorgungsanstalt ebenfalls veranlassen (§ 25 Abs. 3). Das bedeutet in der Praxis: Das Ruhegeld ist kein Selbstläufer, sondern an Mitwirkung und laufende Überprüfung gebunden.

Nicht eindeutig aus dem Satzungstext: die genaue Höhe in Euro für Ihren Fall, die Anforderungen an den Nachweis der Berufsaufgabe, die Behandlung von Teilzeittätigkeit nach Eintritt der Berufsunfähigkeit und die Bearbeitungsdauer. Fragen Sie hierzu schriftlich bei der BWVA nach und bewahren Sie die Antwort auf.

Wo liegt die Lücke zur privaten BU?

Auch die BWVA sichert die Berufsunfähigkeit im Sinne ihrer Satzung ab, nicht den Teilausfall im zuletzt ausgeübten Beruf. Die private BU stellt nach den üblichen Bedingungen auf den zuletzt ausgeübten Beruf ab einem Grad von 50 % ab (50 % (Marktstandard in den Bedingungen, nicht im Gesetz); § 172 Abs. 2 VVG). Beide Maßstäbe sind bewusst verschieden, und deshalb ergänzen sie sich. Die Frage, ob eine abstrakte Verweisung im Vertrag steht, entscheidet über die Reichweite (§ 172 Abs. 3 VVG).

Maßstäbe im Vergleich – Quelle: § 25 BWVA-Satzung (Ausgabe 1. Januar 2021); § 172 VVG, Schwelle 50 % laut Bedingungen (Finanztest, 19.05.2026). Modellhafte Gegenüberstellung. Stand: Oktober 2026.
FrageBWVAPrivate BU (übliche Bedingungen)
BezugspunktTätigkeiten mit BerufsfachwissenZuletzt ausgeübter Beruf
GradAußerstande (kein Prozentsatz im Satzungstext)Meist 50 %
ArbeitsmarktBleibt außer BetrachtJe nach Bedingungen
Vorübergehende BURuhegeld auf Zeit nach sechs MonatenMeist Prognose von sechs Monaten (Bedingungen)

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Häufige Fragen

Gibt es in Baden-Württemberg ein Versorgungswerk der Landesärztekammer?

Nein. Zuständig ist die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (BWVA), eine gemeinsame Einrichtung für die drei Berufsgruppen. Ihr Recht besteht aus dem Versorgungsanstaltsgesetz und der Satzung.

Wann zahlt die BWVA Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit?

Auf Antrag, wenn Sie die Altersgrenze noch nicht erreicht haben und voraussichtlich dauernd berufsunfähig sind und den Beruf aufgeben, oder wenn Sie wegen vorübergehender Berufsunfähigkeit Ihren Beruf länger als sechs Monate nicht ausüben (§ 25 Abs. 1 der Satzung).

Was gilt, wenn ich mich arbeitslos melde?

Nach § 25 Abs. 1 ist der Bezug von Ruhegeld ausgeschlossen, solange ein Teilnehmer hinsichtlich des Berufes, der die Pflichtteilnahme begründet, bei einem Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet ist.

Werden andere als medizinische Gründe berücksichtigt?

Nein. § 25 Abs. 2 Satz 2 bestimmt, dass bei der Beurteilung andere als medizinische Gründe außer Betracht bleiben. Der Arbeitsmarkt spielt für die Berufsunfähigkeit keine Rolle.

Bis zu welchem Alter wird bei der BWVA zugerechnet?

Tritt der Versorgungsfall vor der vorgezogenen Altersgrenze ein, werden Jahresleistungszahlen bis zu dieser Grenze in Höhe des bisherigen Durchschnitts zugerechnet (§ 29 Abs. 1). Für Jahrgänge ab 1961 liegt die vorgezogene Altersgrenze bei 62 Jahren (§ 25 Abs. 5).

Gibt es einen Kinderzuschlag?

Ja. Bei Eintritt des Versorgungsfalls vor der vorgezogenen Altersgrenze beträgt der Kinderzuschlag 15 % der Summe der Jahresleistungszahlen, sonst 10 % (§ 28 Abs. 2); die Altersgrenzen für Kinder regelt § 25a.

Quellen

  1. Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (BWVA): Satzung und Gesetz, Ausgabe 1. Januar 2021 (§ 25, § 28, § 29) – abgerufen 25.10.2026; Primärquelle, später Änderungen möglich
  2. Satzungsvergleich der ärztlichen Versorgungswerke (Vermittler-Zusammenstellung, versicherungsmakler.ac) – abgerufen 25.10.2026; Sekundärquelle, ohne Veröffentlichungsdatum, Satzung maßgeblich
  3. § 172 VVG – Begriff der Berufsunfähigkeit – abgerufen 25.10.2026
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