Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Heilberufe Sichern Sie Ihr Einkommen ab – je früher, desto günstiger.

Das Versorgungswerk zahlt nach den ausgewerteten Satzungen erst, wenn die gesamte ärztliche Tätigkeit entfällt – die private BU sichert Ihr Einkommen nach den üblichen Bedingungen schon ab 50 % Berufsunfähigkeit in Ihrem konkreten Beruf. Im Studium und beim Berufsstart ist der Einstieg besonders günstig.

Heilberufe-Check
60 Sekunden

Frage 1 von 8

In welchem Heilberuf sind Sie tätig oder in Ausbildung?

Frage 2 von 8

Wo stehen Sie beruflich?

Warum wir das fragen: Vom Berufsstand hängen Netto-Spanne, Nachversicherungs-Zeitpunkt und die wichtigsten Klauseln ab.

Frage 3 von 8

Wie alt sind Sie?

Warum wir das fragen: Je jünger beim Abschluss, desto leichter die Annahme und desto niedriger der Beitrag – das Eintrittsalter zählt bei jedem Tarif.

Frage 4 von 8

Welche Absicherung bei Berufsunfähigkeit haben Sie heute?

Warum wir das fragen: So sehen wir, ob eine Lücke zwischen vorhandener Absicherung und Ihrem Bedarf entstehen kann. Es geht um Verträge, nicht um Ihre Gesundheit.

Frage 5 von 8

Wie hoch ist Ihr monatliches Nettoeinkommen?

Warum wir das fragen: Daraus rechnen wir einen Orientierungswert für Ihre Absicherung aus. Ungefähr genügt.

3800€ netto / Monat
1.200 €9.000 € +
Frage 6 von 8

Wer hängt finanziell an Ihrem Einkommen?

Frage 7 von 8

Wann möchten Sie sich absichern?

Frage 8 von 8

Was ist Ihnen am wichtigsten?

Ihre Absicherung wird ausgewertet …

  • Beruf und Berufsstand eingeordnet
  • Versorgungswerk bzw. gesetzliche Rente gegen Ihren Orientierungswert gelegt
  • Prüfpunkte für Ihre Klauseln zusammengestellt
  • Ihr Diagramm berechnet

Ihr Ergebnis ist fertig – wohin dürfen wir Ihren Heilberufe-Fahrplan per E-Mail senden?

Sie bekommen Ihren Orientierungswert, die Prüfpunkte für Ihren Beruf, ein Diagramm mit Ihren Zahlen und den Heilberufe-Fahrplan als PDF. Gesundheitsangaben brauchen wir dafür nicht.

Keine GesundheitsfragenKein Tarif, keine EmpfehlungKostenlos & unverbindlich
  • Ihr Orientierungswert in Euro – und die Lücke, die Versorgungswerk oder gesetzliche Rente lassen
  • Die Klauseln, die Ihren Beruf stark machen: Infektionsklausel, Nachversicherung, Verweisungsverzicht
  • Diagramm mit Ihren Zahlen und Heilberufe-Fahrplan – kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Gesundheitsfragen

Stand 24.10.2026: § 172 VVG, § 6 SGB VI, § 31 IfSG; Versorgungswerk-Angaben nach ausgewerteten Satzungen (Sekundärquelle, Satzung Ihres Werks maßgeblich). Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler, kein Versorgungswerk, keine Ärztekammer. Wer hinter BU-Heilberufe.de steht.

Paragrafen und Satzungen§ 172 VVG, § 6 SGB VI, § 31 IfSG – mit Quelle und Stand
Spezialisierte Partner-Expertenmit Erlaubnis nach § 34d GewO
Gebaut für HeilberufeVersorgungswerk, Infektionsklausel, Nachversicherung
Ohne GesundheitsfragenKostenlos · verschlüsselte Übertragung
Darum lohnt sich der frühe Einstieg

Vier Zahlen, die für die BU bei Heilberufen sprechen

Alle stehen im Gesetz oder in veröffentlichten Statistiken – mit Quelle und Stand.

100 %
So viel der ärztlichen Tätigkeit muss nach den ausgewerteten Satzungen der 17 ärztlichen Versorgungswerke ausfallen, bevor die BU-Rente fließt
Satzungsvergleich, abgerufen 24.10.2026 (Sekundärquelle)
50 %
Diese Schwelle gilt als Marktstandard in den Bedingungen privater BU – nicht im Gesetz
§ 172 VVG; Finanztest, 19.05.2026
1.041 € pro Monat
Durchschnittliche neu bewilligte Erwerbsminderungsrente 2024 – für Pflegekräfte die gesetzliche Basis
Rentenversicherungsbericht 2025, BT-Drs. 21/3080
rund 446.000
Ärztinnen und Ärzte arbeiteten Ende 2025 in Deutschland; 23,4 % sind 60 Jahre oder älter
Bundesärztekammer, Ärztestatistik 2025

Ab welchem Grad leistet welche Absicherung?

Anteil der bisherigen Tätigkeit, der ausfallen muss, in Prozent – Versorgungswerk nach den ausgewerteten Satzungen, private BU nach Marktstandard der Bedingungen

Versorgungswerk: Satzungen der ärztlichen Werke (gesamte ärztliche Tätigkeit)100 %Private BU: Marktstandard in den Bedingungen (zuletzt ausgeübter Beruf)50 %

Versorgungswerk: Zusammenstellung der 17 ärztlichen Versorgungswerke (versicherungsmakler.ac, abgerufen 24.10.2026) und ÄVWL-Satzung (Ausgabe Januar 2026, § 10) – Satzung Ihres Werks maßgeblich. Private BU: § 172 VVG (keine Prozentzahl im Gesetz); 50 % als Marktstandard laut Finanztest, 19.05.2026.

Darum ist die BU für Heilberufe so wichtig

Sechs Gründe, jetzt abzusichern – und wie die BU sie löst

Teilausfall absichern

Wer als Operateur nicht mehr operieren kann, aber als Gutachter arbeiten könnte, ist nach dem Maßstab etwa der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe nicht berufsunfähig – die private BU schließt diese Lücke.

Infektionsklausel einschließen

Ein Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG zählt als Berufsunfähigkeit, wenn die Klausel im Vertrag steht – meist ab sechs Monaten. Der Experte achtet darauf.

Absicherung wächst mit

Facharzt, Oberarzt, Niederlassung: Mit Nachversicherungsgarantie erhöhen Sie die Rente später ohne neue Gesundheitsprüfung, soweit der Vertrag das vorsieht.

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Eine abstrakte Verweisung gilt nur, wenn sie im Vertrag vereinbart ist (§ 172 Abs. 3 VVG) – der Experte prüft sie für Sie.

Praxis mit Umorganisationsklausel

Für Selbstständige zählt, ob Sie auf eine andere Tätigkeit im eigenen Betrieb verwiesen werden können – gute Bedingungen schließen das aus.

Pflege: gesetzliche Rente lässt eine Lücke

Kein Berufsschutz für ab dem 02.01.1961 Geborene (§ 240 SGB VI); die Ø neue EM-Rente lag 2024 bei 1.041 € pro Monat.

Rechenbeispiel

4.200 € netto, Ziel 80 % = 3.360 € pro Monat. Nennt die Renteninformation des Versorgungswerks 2.400 € bei vollem Ausfall, bleiben 960 € Lücke. Fällt nur die konkrete Tätigkeit zu 60 % aus, ist die Leistung nach den ausgewerteten Satzungen 0 € – die Lücke beträgt 3.360 €. Modellrechnung, kein Angebot.

Eigene Lücke berechnen
Ihre Vorteile

Was eine passende BU für Heilberufe bietet – und wie der Experte jede Hürde löst

Die Vorteile sind belegt, die Prüfpunkte lösbar: Das erledigt ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk kostenlos und unverbindlich.

Das bietet eine passende BU

  • Leistung ab 50 % für Ihren Beruf: Marktstandard in den Bedingungen, bezogen auf den zuletzt ausgeübten Beruf (§ 172 Abs. 2 VVG).
  • Klauseln für Ihren Beruf: Infektionsklausel, Verzicht auf abstrakte Verweisung und Nachversicherungsgarantie lassen sich vergleichen.
  • Hohe Bewilligungsquote: Rund 80 % der Anträge werden bewilligt (GDV-Umfrage, zitiert von Stiftung Warentest, 19.05.2026; bezieht sich auf entschiedene Anträge).
  • Vergleich lohnt: Im Finanztest 2024 lagen die Jahresbeiträge für einen 30-jährigen Controller zwischen 643 € bis 3.071 € Jahresbeitrag (Controller, 30 Jahre, 2.000 € Rente bis 67).
  • Steuerlich: Private BU-Renten werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert – bei befristeter Rente 21 % bei 20 Jahren Laufzeit (25 Jahre: 26 %, 30 Jahre: 30 %).

So löst der Experte die Prüfpunkte

  • Gesundheitsfragen: Der Versicherer fragt nach Gesundheit. Eine anonyme Risikovoranfrage über den Experten zeigt vorab, ob und zu welchen Bedingungen er annimmt. Falsche Angaben können zum Rücktritt führen (§§ 19, 21 VVG).
  • Beitrag und Einstufung: Chirurgische Fächer, Pflege und Rettungsdienst werden häufig höher eingestuft; der Experte vergleicht die Einstufungen und die Tätigkeitsbeschreibung.
  • Versorgungswerk-Satzung: Was Ihr Werk zahlt, regelt die Satzung – der Lücken-Rechner zeigt, was die BU ergänzt.
  • Budget: Mit einer niedrigeren Startrente einsteigen und über die Nachversicherung später erhöhen. Nur wenn keine BU möglich ist, sind Grundfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung die zweitbeste Absicherung.

Warum Menschen berufsunfähig werden: Ursachen im Leistungsfall

Anteil an den BU-Leistungsfällen in Prozent, Stand April 2026

Psyche32,3 %Skelett und Bewegungsapparat17,6 %Krebs16,3 %Sonstige Erkrankungen13,8 %Nerven (ohne Psyche)7,0 %Unfälle6,8 %Herz und Gefäße6,1 %

Morgen & Morgen, Stand April 2026, via LV 1871 (Ursachenstatistik BU-Leistungsfälle). Schwankung zum Vorjahr rund ±3 Punkte.

Ihre Berufsgruppe

Welcher Heilberuf sind Sie? Ihr nächster Schritt

Jede Gruppe hat eigene Rentenbausteine und eigene Klauseln. Der Check ordnet Sie ein und zeigt, wie Sie jetzt günstig einsteigen.

Ärzte

Klinik oder Niederlassung: Versorgungswerk, Infektionsklausel, Nachversicherung bei Facharzt und Praxis.

BU für Ärzte →

Medizinstudium und PJ

Früh einsteigen, Nachversicherung sichern, Studienstatus im Vertrag prüfen.

BU im Medizinstudium →

Zahnärzte

Versorgungswerk, Praxis und Umorganisation – auch für Zahnmedizinstudierende.

BU für Zahnärzte →

Apotheker, Psychotherapeuten, Tierärzte

Kammerberufe mit Versorgungswerk: Wo die Satzung endet und die Lücke beginnt.

Versorgungswerk und BU →

Pflege

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente, Einstufung, KlinikRente und Alternativen.

BU für Pflegekräfte →

Therapie, Hebammen, MFA, Rettungsdienst

Physio, Ergo, Hebamme, MFA/ZFA und Notfallsanitäter: eigene Regeln, eigene Klauseln.

BU für Physiotherapeuten →
So funktioniert's

In drei Schritten zu Ihrer Absicherung

Beruf und Stand wählen

Arzt, Zahnarzt, Pflege, Therapie oder Studium – wenige kurze Fragen, keine einzige zu Ihrer Gesundheit.

1 Minute

Lücke und Prüfpunkte sehen

Sie sehen sofort Ihren Orientierungswert, welche Lücke Versorgungswerk bzw. gesetzliche Rente lassen und welche Klauseln Ihren Beruf stark machen – mit Diagramm aus Ihren Zahlen.

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Fahrplan und Gespräch mit dem Experten

Ihr Heilberufe-Fahrplan kommt per E-Mail. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk vergleicht Bedingungen und übernimmt die anonyme Risikovoranfrage – kostenlos und unverbindlich, mit allen Details.

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In 60 Sekunden Ihr Ergebnis erhalten

Ihr kostenloser Fahrplan

„Heilberufe-Fahrplan Berufsunfähigkeit“

Mit Ihrer Auswertung bekommen Sie den Fahrplan als PDF – kompakt, mit allem, was Sie für Ihre Absicherung der Arbeitskraft brauchen.

  • Wer zahlt wann? Versorgungswerk, gesetzliche Rente und private BU im Vergleich
  • Checkliste Klauseln: Infektionsklausel, Verweisung, Nachversicherung, Umorganisation
  • Zeitplan von Studium bis Niederlassung – wann Sie am günstigsten absichern
  • Fragen an den Experten und Ablauf der anonymen Risikovoranfrage
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Cover des Heilberufe-Fahrplans Berufsunfähigkeit

Häufige Fragen: Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Heilberufe

Brauche ich als Arzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich im Versorgungswerk bin?

Ja, für die meisten Ärzte ist sie die wichtigste private Absicherung. Das Versorgungswerk sichert Berufsunfähigkeit nach seiner Satzung ab – in den ausgewerteten Satzungen der ärztlichen Werke erst, wenn die gesamte ärztliche Tätigkeit aufgegeben wird. Eine private BU leistet nach den üblichen Bedingungen schon ab 50 % für den zuletzt ausgeübten Beruf (§ 172 VVG, Schwelle in den Bedingungen). Wie groß Ihre Lücke ist, zeigt der Versorgungswerk-Lücken-Rechner; je früher Sie sich absichern, desto günstiger und einfacher ist der Einstieg.

Was ist eine Infektionsklausel?

Eine Klausel, nach der ein behördliches Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG in der BU als Berufsunfähigkeit gilt, auch wenn Sie gesundheitlich noch arbeiten könnten. Typisch ist ein Verbot von mindestens sechs Monaten; die Details unterscheiden sich je Bedingungswerk. Prüfen Sie sie im Infektionsklausel-Check.

Wann sollte ein Medizinstudent eine BU abschließen?

Möglichst früh: Im Studium ist der Einstieg meist besonders günstig und einfach, denn Eintrittsalter und Gesundheit bestimmen Beitrag und Annahme. Mit einer Nachversicherungsgarantie kann die Rente später ohne neue Gesundheitsprüfung erhöht werden, soweit der Vertrag sie vorsieht. Mehr zu BU im Medizinstudium.

Zahlt die gesetzliche Rente bei Berufsunfähigkeit von Pflegekräften?

Nur als Erwerbsminderungsrente: voll bei weniger als drei, teilweise bei weniger als sechs Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit, unabhängig vom Beruf (§ 43 SGB VI). Berufsschutz gibt es nur für vor dem 02.01.1961 Geborene (§ 240 SGB VI). Die durchschnittliche neue Rente betrug 2024 monatlich 1.041 € pro Monat. Mehr: BU für Pflegekräfte.

Wie hoch sollte die BU-Rente für Ärzte sein?

Finanztip rät, möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts abzusichern (Stand 27.05.2026); Versicherer begrenzen die versicherbare Rente oft auf 60–70 % des Bruttos. Der Rentenbedarf-Rechner rechnet Ihren Orientierungswert nach Weiterbildungsstand aus.

Muss ich im Check Fragen zu meiner Gesundheit beantworten?

Nein. Der Heilberufe-Check fragt nur nach Beruf, Stand, Alter, vorhandener Absicherung, Netto, Familie und Zeitpunkt – auch nicht nach Raucherstatus. Gesundheitsfragen stellt später der Versicherer; ein Partner-Experte kann vorab eine anonyme Risikovoranfrage übernehmen.

Welchen Tarif empfiehlt BU-Heilberufe.de?

Wir nennen keine Tarife und Versicherer. Rechner und Check zeigen Bedarf, Lücke und Prüfpunkte. Welche Tarife für Ihren Beruf passen, klärt auf Wunsch kostenlos ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO).

Versorgungswerke zahlen meist erst bei 100 %. Die BU meist schon ab 50 %.

Ärzte, Pflege, Therapie, Studium: Der Heilberufe-Check rechnet Ihren Orientierungswert aus und zeigt, welche Klauseln – Infektionsklausel, Nachversicherung, Verweisungsverzicht – Ihren Schutz stark machen.

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