Inhalt (5 Abschnitte)
- Finanztip rät, möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts abzusichern (Stand 27.05.2026); Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl.
- Versicherer begrenzen die Rente oft auf 60–70 % des Bruttogehalts (Finanztip, 27.05.2026) – der Orientierungswert ist also nicht automatisch versicherbar.
- Das Einkommen von Ärzten steigt mit Weiterbildung und Niederlassung; eine Nachversicherungsgarantie erlaubt, die Rente später ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen, soweit der Vertrag sie vorsieht.
- Stiftung Warentest rät, die Rente so hoch zu wählen, dass auch die Altersvorsorge weiter bezahlt werden kann, und die Laufzeit bis zur Regelaltersgrenze (derzeit 67) zu wählen.
Die BU-Rente eines Arztes sollte sich an einem Orientierungswert von möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts ausrichten (Finanztip, Stand 27.05.2026); Versicherer begrenzen die versicherbare Rente oft auf 60–70 % des Bruttos. Der Rechner rechnet Ihren Wert nach Weiterbildungsstand aus und zeigt die Lücke zur vorhandenen Absicherung:
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Stand 24.10.2026. Orientierungswert = Netto × gewählter Anteil (Finanztip, Stand 27.05.2026: möglichst 80 %; Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl) plus Kreditrate. Der Wert ist kein Versicherungsbedarf, kein Tarifvorschlag und keine Beitragsprognose. Keine Gesundheitsdaten nötig.
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Mein Heilberufe-Fahrplan (PDF)Wie der Rentenbedarf-Rechner rechnet
Der Rechner nimmt Ihr Nettoeinkommen, multipliziert es mit dem gewählten Anteil und addiert, wenn Sie das möchten, die monatliche Rate für Kredit oder Praxisfinanzierung. Das Ergebnis ist der Orientierungswert in Euro pro Monat. Davon zieht er Ihre vorhandene Absicherung ab – die Rente Ihres Versorgungswerks bei vollständigem Ausfall der ärztlichen Tätigkeit und eine eventuell bestehende private BU. Was übrig bleibt, ist die Lücke. Die Formel ist bewusst einfach, damit Sie sie nachrechnen können: Orientierungswert = Netto × p + Kreditrate.
Die Voreinstellung p = 0,80 stammt aus dem Ratgeber von Finanztip, der rät, möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts abzusichern (Stand 27.05.2026). Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl, rät aber, die Rente so hoch zu wählen, dass auch die Altersvorsorge weiter bezahlt werden kann, und eine Laufzeit bis zur Regelaltersgrenze zu wählen, derzeit 67. Ein wichtiger Gegenpol: Versicherer begrenzen die versicherbare Rente oft auf 60–70 % des Bruttogehalts. Wer mit 80 % des Nettos rechnet, kann deshalb über dem liegen, was ein Versicherer anbietet.
Rentenbedarf nach Weiterbildungsstand
Das Einkommen eines Arztes ändert sich im Berufsleben stark – und mit ihm der Bedarf. Die folgende Übersicht zeigt, worauf es in welcher Phase ankommt. Die Zahlen sind keine Statistik, sondern geben nur die Reihenfolge der Prüfpunkte vor.
| Stand | Was zählt besonders | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Studium / PJ | Früher Einstieg, Nachversicherungsgarantie, Studienstatus im Vertrag | BU im Medizinstudium |
| Assistenzarzt | Nachversicherung bei Facharzt, Infektionsklausel, Versorgungswerk deckt nur Totalausfall | BU für Assistenzärzte |
| Facharzt | Einkommen gestiegen: Rente prüfen, Nachversicherung nutzen, Einstufung nach Fachrichtung | Nachversicherung bei Facharzt |
| Oberarzt / Praxis | Kreditrate, Umorganisation, Verweisung, Laufzeit bis 67 | BU bei Praxisübernahme |
Beispielrechnung: Assistenzarzt, 3.800 € netto
Eine Modellrechnung zur Veranschaulichung: Bei 3.800 € netto und einem Ziel von 80 % ergibt sich ein Orientierungswert von 3.040 € im Monat. Ohne Kredit und ohne vorhandene Absicherung beträgt die Lücke 3.040 €. Besteht bereits eine Absicherung von 1.500 € (Rente des Versorgungswerks), bleibt eine Lücke von 1.540 € – und denken Sie daran, dass diese 1.500 € nach den ausgewerteten Satzungen nur bei vollständigem Ausfall der ärztlichen Tätigkeit fließen. Mit einer Praxisfinanzierung von 1.200 € im Monat steigt der Orientierungswert auf 4.240 €.
So lesen Sie den Orientierungswert richtig
- Der Wert beruht auf dem Netto – steuerliche Besonderheiten (private BU-Rente wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert, bei befristeter Rente nach Laufzeit, z. B. 21 % bei 20 Jahren) sind nicht eingerechnet.
- Er berücksichtigt keine Dynamik, keine Inflation und keine Beiträge, die Sie während der Berufsunfähigkeit weiterzahlen müssen (Krankenversicherung, Altersvorsorge).
- Er sagt nichts darüber, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer Sie annimmt – das klärt eine anonyme Risikovoranfrage über einen Experten.
- Er ersetzt keine Beratung. Rentenhöhe und Laufzeit sind Ihre Entscheidung.
Häufige Fragen zur Rentenhöhe
Wie hoch darf die versicherte Rente sein? Das bestimmt der Versicherer. Er begrenzt die Rente oft auf 60–70 % des Bruttogehalts (Finanztip, 27.05.2026), weil eine Rente nahe am Netto den Anreiz zur Wiederaufnahme der Arbeit senkt. Ärzte mit hohem Einkommen stoßen darauf eher als Berufseinsteiger. Und für Studierende? Hier zählt das erwartete Einkommen; viele sichern zunächst eine kleinere Rente und nutzen später die Nachversicherungsgarantie. Wie wirkt sich die Steuer aus? Private BU-Renten (ohne Basisrente/bAV) werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert; bei der üblichen befristeten BU-Rente richtet er sich nach der Laufzeit, z. B. 21 % bei 20 Jahren und 30 % bei 30 Jahren (§ 22 Nr. 1 EStG, § 55 Abs. 2 EStDV). Die BU-Beiträge sind sonstige Vorsorgeaufwendungen mit Höchstbetrag 2.800 € bzw. 1.900 € bei Beihilfe oder Arbeitgeberzuschuss (§ 10 Abs. 4 EStG) – bei vielen schon durch Kranken- und Pflegebeiträge ausgeschöpft. Das ist keine Steuerberatung.
Ein praktischer Tipp: Rechnen Sie zweimal, einmal mit Ihrem heutigen und einmal mit dem Netto, das Sie in fünf Jahren erwarten. Die Differenz zeigt, wie wichtig eine Nachversicherungsgarantie für Sie ist. Prüfen Sie außerdem, ob die Rente dynamisch angepasst wird – der Rechner rechnet ohne Dynamik.
Häufige Fragen
Wie hoch sollte die BU-Rente für einen Arzt sein?
Als Orientierung nennt Finanztip möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts (Stand 27.05.2026). Bei 3.800 € netto wären das rund 3.040 €. Versicherer begrenzen die Rente aber oft auf 60–70 % des Bruttos; was für Ihr Einkommen möglich ist, klärt ein Experte.
Zählt die Rente des Versorgungswerks zur Absicherung dazu?
Ja, als vorhandene Absicherung bei vollständigem Ausfall der ärztlichen Tätigkeit. Bei einem Teilausfall leistet das Werk nach den ausgewerteten Satzungen nichts. Tragen Sie den Betrag aus Ihrer Renteninformation ein und prüfen Sie die Satzung Ihres Werks.
Was ist eine Nachversicherungsgarantie?
Sie erlaubt, die versicherte BU-Rente bei bestimmten Anlässen – zum Beispiel Facharztprüfung, Heirat, Geburt eines Kindes, Praxisübernahme – ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Anlässe, Fristen und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen und unterscheiden sich je Vertrag.
Wie viel Rente brauche ich als Medizinstudent?
Das Einkommen im Studium ist niedrig; viele sichern zunächst eine kleinere Rente und stocken später über die Nachversicherung auf. Der Orientierungswert gilt für das Einkommen, das Sie später erwarten – wählen Sie im Rechner „Studium / Praktisches Jahr“ und Ihr erwartetes Netto.
Soll ich die Kreditrate der Praxis einrechnen?
Wenn Sie die Rate im Ernstfall weiterzahlen müssen und sie nicht durch andere Einnahmen gedeckt ist, ja. Der Rechner addiert die Rate zum Orientierungswert. Ob eine separate Absicherung des Kredits sinnvoll ist, entscheiden Sie mit einem Experten.
Quellen
- Finanztip: Berufsunfähigkeitsversicherung – Was kostet eine BU? (Rentenhöhe) – Stand 27.05.2026
- Stiftung Warentest (Finanztest): Berufsunfähigkeitsversicherung im Test – 19.05.2026
- § 172 VVG – Begriff der Berufsunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
- Bundesärztekammer: Ärztestatistik 2025 – Stichtag 31.12.2025
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeit und der Absicherung der Arbeitskraft von Heilberufen (Versorgungswerk, Infektionsklausel, Nachversicherung) (Stand: 24. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versorgungswerk, keine Ärztekammer, kein Versicherungsmakler; über Leistungen entscheidet allein das jeweilige Versorgungswerk bzw. der Versicherer nach seinen Bedingungen. Herausgeber: BU-Heilberufe.de. BU-Heilberufe.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.