Ratgeber

Berufsunfähigkeitsversicherung Apotheker: Versorgungswerk, Offizin

Apothekerinnen und Apotheker sind über das Versorgungswerk gegen Berufsunfähigkeit abgesichert – nach dessen Satzung und mit eigenem Maßstab. Hier erfahren Sie, was das für Ihre Absicherung der Arbeitskraft bedeutet und wo eine private BU ansetzt.

Redaktion BU-Heilberufe.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 9 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Braucht man als Apotheker eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
  2. Was zahlt das Versorgungswerk, und wo liegt die Lücke?
  3. Spezialklauseln für Apotheker: Worauf kommt es an?
  4. Inhaber oder angestellt: Wo unterscheiden sich die Risiken?
  5. Wie läuft ein Leistungsfall in der privaten BU ab?
  6. Welche Ursachen führen zu Berufsunfähigkeit?
  7. Was kostet die BU für Apotheker?
  8. Wann sollten Apotheker eine BU abschließen?
  9. Wie gelingt der Einstieg bei knappem Budget?
Das Wichtigste in Kürze
  • Als Pflichtmitglied eines Versorgungswerks sind Apotheker für die kammerpflichtige Tätigkeit in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI); die Absicherung bei Berufsunfähigkeit richtet sich nach der Satzung.
  • Beispiel Bayerische Apothekerversorgung: Das VG München legte den Maßstab 2023 auf das Berufsfeld der Apothekerin insgesamt und eine existenzsichernde Tätigkeit aus; bei einer Leistungsfähigkeit von 50 % im Beruf verneinte es den Anspruch (M 5 K 19.2556).
  • Die private BU leistet nach den üblichen Bedingungen ab 50 % für den zuletzt ausgeübten Beruf; ob eine abstrakte Verweisung gilt, steht im Vertrag (§ 172 Abs. 3 VVG).
  • Apotheker liegen in Vermittler-Einstufungen meist in der niedrigen Risikogruppe (Näherung Gruppe 1); in unserer Abfrage dreier Online-Rechner lag der Zahlbeitrag im Standardprofil bei 41,70 € bis 54,37 € im Monat, Median 53,06 € (Stand 24./25.10.2026); ein Angebot erstellt ein Experte.

Apotheker sind über ihr Versorgungswerk gegen Berufsunfähigkeit abgesichert, aber nach dessen Satzung und meist erst, wenn das Berufsfeld insgesamt nicht mehr existenzsichernd ausgeübt werden kann. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nach den üblichen Bedingungen ab 50 % für den zuletzt ausgeübten Beruf – sie ergänzt das Versorgungswerk im Teilausfall (Stand Oktober 2026).

Braucht man als Apotheker eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die kurze Antwort: Für die meisten Apotheker ist sie die wichtigste Ergänzung zum Versorgungswerk. Wer als Apotheker oder Apothekerin Pflichtmitglied eines Versorgungswerks ist, wird auf Antrag für diese Tätigkeit von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für die kammerpflichtige Tätigkeit auf Antrag; Antrag binnen drei Monaten wirkt ab Vorliegen der Voraussetzungen). Das Versorgungswerk leistet bei Berufsunfähigkeit nach seiner Satzung. Wie groß die Lücke zu Ihrem Absicherungsziel ist, zeigt der Vergleich mit der privaten BU.

Ein Beispiel zeigt, wie eng der Maßstab sein kann: Das Verwaltungsgericht München wies am 03.05.2023 (M 5 K 19.2556) die Klage einer Apothekerin gegen die Bayerische Apothekerversorgung ab. Nach dem Gutachten konnte sie den Beruf noch zu 50 % ausüben; eine Teilzeittätigkeit, etwa halbtags in einer Klinikapotheke, sei zumutbar. Der Maßstab ist das Berufsfeld der Apothekerin insgesamt, nicht die zuletzt ausgeübte Tätigkeit (Rn. 27, 28, 55 f.). Eine private BU leistet dagegen nach den üblichen Bedingungen bereits ab einem Grad von 50 % (50 % (Marktstandard in den Bedingungen, nicht im Gesetz)). Beides sind unterschiedliche Maßstäbe – und deshalb eine Ergänzung, keine Konkurrenz. Details zur Satzung: Versorgungswerk der Apotheker.

Ab welchem Grad leistet welche Absicherung?

Anteil der bisherigen Tätigkeit, der ausfallen muss, in Prozent – Versorgungswerk nach den ausgewerteten Satzungen, private BU nach Marktstandard der Bedingungen

Versorgungswerk: Satzungen der ärztlichen Werke (gesamte ärztliche Tätigkeit)100 %Private BU: Marktstandard in den Bedingungen (zuletzt ausgeübter Beruf)50 %

Versorgungswerk: Zusammenstellung der 17 ärztlichen Versorgungswerke (versicherungsmakler.ac, abgerufen 24.10.2026) und ÄVWL-Satzung (Ausgabe Januar 2026, § 10) – Satzung Ihres Werks maßgeblich. Private BU: § 172 VVG (keine Prozentzahl im Gesetz); 50 % als Marktstandard laut Finanztest, 19.05.2026.

Was zahlt das Versorgungswerk, und wo liegt die Lücke?

Das Versorgungswerk zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente, deren Höhe aus Ihren Beiträgen und der Zurechnung folgt. Die konkrete Zahl steht in Ihrer Renteninformation; sie ist der Ausgangspunkt jeder Lückenberechnung. Mit dem Versorgungswerk-Lücken-Rechner stellen Sie sie Ihrem Orientierungswert gegenüber – einer verbreiteten Faustregel zufolge möglichst 80 % des Nettos (Finanztip, 27.05.2026; Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl).

Absicherungsbausteine für Apotheker im Überblick – Quellen: VG München M 5 K 19.2556 (Satzung Bayerische Apothekerversorgung), § 172 VVG, § 43 SGB VI; Vermittler-Einstufung transparent-beraten.de (abgerufen 25.10.2026). Vereinfachte Darstellung. Stand: Oktober 2026.
BausteinWas er abdecktWas zu prüfen ist
Versorgungswerk-RenteBerufsunfähigkeit nach Satzung, Basis der AbsicherungDefinition, Berufsfeld, Teilzeit, Antrag, Höhe laut Renteninformation
Private BUZuletzt ausgeübter Beruf, meist ab 50 %Abstrakte Verweisung, Umorganisation, Nachversicherung, Infektionsklausel, Endalter
Gesetzliche EM-RenteNur bei Pflichtbeiträgen in der DRV (3 Jahre in den letzten 5, § 43 SGB VI)Bei befreiter Tätigkeit meist nicht; frühere Beitragszeiten prüfen
Rücklagen/KrankentagegeldÜberbrückung bis zur RenteKarenzzeit, Höhe, Dauer

Spezialklauseln für Apotheker: Worauf kommt es an?

Bei Apothekern ist die Bedingungsqualität wichtiger als der Preis. Diese Punkte entscheiden im Leistungsfall über die Reichweite. Jede Klausel ist eine Prüffrage, keine Empfehlung.

  • Abstrakte Verweisung: Bei vereinbarter abstrakter Verweisung darf der Versicherer auf eine andere Tätigkeit verweisen, die Sie nach Ausbildung und Erfahrung ausüben könnten (§ 172 Abs. 3 VVG). Für Apotheker, die in anderen pharmazeutischen Bereichen arbeiten könnten, ist der Verzicht darauf wichtig.
  • Umorganisation (Inhaber): Ist die Apotheke Ihr Betrieb, regelt die Klausel, ob Sie zuerst Ihren Betrieb anpassen müssen, bevor Leistung fließt.
  • Nachversicherungsgarantie: Anlässe wie Heirat, Kind, Übernahme einer Apotheke oder Gehaltssprung sollten eine Erhöhung der Rente ohne neue Gesundheitsprüfung ermöglichen, wenn der Vertrag es vorsieht. Mehr in Nachversicherungsgarantie für Ärzte (gilt sinngemäß).
  • Infektionsklausel: Ein behördliches Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG zählt nur mit Klausel als Berufsunfähigkeit. Typisch sind Mindestdauer von sechs Monaten und unterschiedliche Regelungen zum Teilverbot (typisch mindestens sechs Monate Tätigkeitsverbot). Die Klausel ist nicht auf Heilberufe beschränkt. Prüfen Sie den Wortlaut mit der Infektionsklausel-Checkliste.
  • Leistungsdauer und Endalter: Üblich ist ein Endalter von 67; der Vertrag entscheidet.

Inhaber oder angestellt: Wo unterscheiden sich die Risiken?

Eine Vermittlerseite berichtet, dass Inhaber einer Apotheke die Rente der Bayerischen Apothekerversorgung in der Regel erst erhalten, wenn sie die Apotheke verkaufen, verpachten oder schließen (Sekundärquelle mit Verkaufsinteresse, nicht an der Satzung geprüft; abgerufen 25.10.2026). Das passt zum Satzungsgedanken der „eingestellten beruflichen Tätigkeit“. Für Inhaber folgt daraus ein praktisches Dilemma: Die Entscheidung über den Betrieb fällt, bevor die Rente sicher ist. Eine Umorganisationsklausel in der privaten BU kann hier den Zeitraum bis zur Entscheidung überbrücken, wenn sie großzügig formuliert ist.

Angestellte klären stattdessen, wann Gehalt, Krankengeld und Versorgungswerk-Rente aufeinanderfolgen. Die Wiedergabe der Satzungen anderer Werke in Angestellte Ärzte und Versorgungswerk zeigt, wie unterschiedlich die Regeln sein können; für Apotheker gilt immer die Satzung des eigenen Werks.

Wie läuft ein Leistungsfall in der privaten BU ab?

Wer berufsunfähig wird, stellt bei der Versicherung einen Leistungsantrag. Maßstab ist die gesetzliche Definition: Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (§ 172 Abs. 2 VVG, Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann). Die Schwelle von 50 % und die Prognosedauer von sechs Monaten stehen nicht im Gesetz, sondern in den Bedingungen. Der Versicherer darf ein Anerkenntnis nur einmal zeitlich begrenzen, und es ist bis zum Fristablauf bindend (Anerkenntnis darf nur einmal zeitlich begrenzt werden und ist bis Fristablauf bindend). Die Leistungsfreiheit nach einer Nachprüfung setzt voraus, dass der Versicherer die Veränderung in Textform darlegt – frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang (Leistungsfreiheit nur nach Darlegung in Textform, frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang).

Zur Einordnung: Nach einer Umfrage des Gesamtverbands der Versicherer, zitiert von der Stiftung Warentest (19.05.2026), werden rund 80 % der Anträge bewilligt. Das ist ein Branchenwert, kein Wert für Apotheker und keine Zusage. Wie Streitfälle ausgehen, hängt von Antrag, Nachweisen und Bedingungen ab; bei Streit hilft ein Fachanwalt für Versicherungsrecht, den wir nicht vermitteln.

Welche Ursachen führen zu Berufsunfähigkeit?

Die Ursachenstatistik der Leistungsfälle zeigt, dass psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparats den größten Anteil haben – für alle Berufe zusammen, nicht für Apotheker. Das ist relevant für die Frage, ob eine Teilarbeitsfähigkeit realistisch ist: Viele Fälle sind keine Totalausfälle, bei denen eine Berufsfeld-Definition ohnehin greift.

Warum Menschen berufsunfähig werden: Ursachen im Leistungsfall

Anteil an den BU-Leistungsfällen in Prozent, Stand April 2026

Psyche32,3 %Skelett und Bewegungsapparat17,6 %Krebs16,3 %Sonstige Erkrankungen13,8 %Nerven (ohne Psyche)7,0 %Unfälle6,8 %Herz und Gefäße6,1 %

Morgen & Morgen, Stand April 2026, via LV 1871 (Ursachenstatistik BU-Leistungsfälle). Schwankung zum Vorjahr rund ±3 Punkte.

Ein solcher Durchschnitt erlaubt keine Aussage über einzelne Berufe, und wir ziehen daraus keine. Wichtig bleibt: Die Satzung des Versorgungswerks und die Bedingungen der privaten BU entscheiden, welche dieser Fälle abgedeckt sind.

Was kostet die BU für Apotheker?

Im Standardprofil (30 Jahre, Nichtraucher, 1.500 € Rente, Endalter 67) lag der Zahlbeitrag in unserer Abfrage zwischen 41,70 € und 54,37 € im Monat, der Median bei 53,06 € (3 Versicherer, 4 Tarife; Stand 24./25.10.2026). Darunter folgen Einstufung und Einflussfaktoren nach Vermittlerangaben als zusätzliche Vergleichsquelle.

Was kostet die BU für Apotheker? Eigene Abfrage der Online-Rechner von drei Versicherern, Stand 24./25.10.2026
Profilgünstigster ZahlbeitragMedianhöchster Zahlbeitragabgefragte Versicherer / Tarife
Standardprofil: 30 Jahre, Nichtraucher, 1.500 € Rente, Endalter 6741,70 €53,06 €54,37 €3 / 4
25 Jahre, 1.500 € Rente37,28 €48,33 €49,80 €3 / 4
40 Jahre, 1.500 € Rente52,71 €63,38 €67,06 €3 / 4
30 Jahre, 1.000 € Rente27,80 €35,53 €36,66 €3 / 4
30 Jahre, 2.000 € Rente55,60 €70,59 €72,09 €3 / 4

Abgefragt wurden die öffentlichen Online-Rechner von CosmosDirekt (Basis- und Premium-Schutz, Beitrag inkl. Sofortrabatt), Allianz (BU Komfort, online nur Endalter 66) und LV 1871 am 24./25.10.2026 – Zahlbeiträge (netto) in Euro pro Monat, Nichtraucher, ohne Dynamik. Keine Tarifempfehlung; der Beitrag im Einzelfall hängt von Gesundheit, Tätigkeit und Tarif ab.

Zusätzliche Vergleichsquelle zu „Apotheker“: Einstufung nach Vermittler-Näherung (transparent-beraten.de, abgerufen 24./25.10.2026). Stand: Oktober 2026.
MerkmalAngabeBeleg
Typische EinstufungNiedrige Risikogruppe (Näherung Gruppe 1)Vermittler-Einstufung; Versicherer stufen unterschiedlich ein
Beitrag (Standardprofil)41,70 € bis 54,37 €, Median 53,06 €; individuelles Angebot über ExpertenEigene Abfrage von Online-Rechnern, 24./25.10.2026 (siehe Tabelle oben)
EinflussfaktorenAlter, Rente, Endalter, Bürotätigkeit/Offizin, Selbstständigkeit, GesundheitBedingungen der Versicherer
Streuung der TarifeFinanztest 2024 (Controller, 30 Jahre, 2.000 € bis 67): 643 € bis 3.071 € Jahresbeitrag (Controller, 30 Jahre, 2.000 € Rente bis 67)Stiftung Warentest, 15.05.2024 (anderes Berufsbeispiel)

Der Finanztest-Wert gilt nicht für Apotheker, zeigt aber, wie weit Jahresbeiträge für einen Büroberuf bei gleicher Rente auseinanderliegen können. Einen Beitrag für Ihre Situation erhalten Sie über den Heilberufe-Check und ein Gespräch mit einem Experten aus unserem Partnernetzwerk, der die Risikovoranfrage auf Wunsch anonym übernimmt.

Wann sollten Apotheker eine BU abschließen?

Je früher, desto einfacher: Eintrittsalter und Gesundheit bestimmen Beitrag und Annahme. Nach der Stiftung Warentest liegt das häufigste Alter bei Berufsunfähigkeit bei 47 bis 55 Jahre; wer vorher abgeschlossen hat, kann später mit der Nachversicherungsgarantie anpassen, wenn der Vertrag sie bietet. Wichtig sind der Studien- bzw. Berufsstatus bei Vertragsabschluss und die vollständige, wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen: Das Rücktrittsrecht des Versicherers erlischt nach fünf Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn (5 Jahre, bei Vorsatz oder Arglist 10 Jahre). Diese Seite stellt keine Gesundheitsfragen; das Vorgehen bei Vorerkrankungen klären Experten anonym, ohne dass ein Antrag bei einem Versicherer entsteht. Für Berufseinsteiger gilt: Je früher der Vertrag steht, desto eher bleibt die Nachversicherung als Weg, die Rente mit dem Einkommen wachsen zu lassen.

Wie gelingt der Einstieg bei knappem Budget?

Wenn die Beitragshöhe ein Hindernis ist, startet der Experte mit einer niedrigeren Rente und der Nachversicherungsgarantie und erhöht später; als zweitbeste Absicherung kommt im Einzelfall eine Grundfähigkeitsversicherung in Betracht – die BU bleibt die erste Wahl. Für Apotheker ist außerdem die Höhe der Versorgungswerk-Rente entscheidend: Ist die Lücke klein, genügt unter Umständen eine geringe private Rente für den Teilausfall. Das beantwortet keine Pauschale, sondern Ihre Rechnung.

Sinnvolle Fragen an einen Experten, bevor Sie etwas unterschreiben:

  • Gilt der Verzicht auf die abstrakte Verweisung für den gesamten Vertrag und in den Bedingungen, nicht nur in der Werbung?
  • Wie ist die Infektionsklausel formuliert, und was gilt bei Teilverbot?
  • Welche Nachversicherungsanlässe sind enthalten, und bis zu welchem Alter?
  • Wie sieht die Umorganisationsklausel für Inhaber aus?
  • Wie wird die Rente bei Berufsunfähigkeit mit der Versorgungswerk-Rente verrechnet – falls überhaupt?

1. Renteninformation holen

Berufsunfähigkeitsrente zum Stichtag notieren, Zurechnungsalter erfragen.

2. Lücke rechnen

Im Lücken-Rechner Total- und Teilausfall getrennt ansehen.

3. Bedingungen prüfen lassen

Ein Experte aus dem Partnernetzwerk vergleicht Klauseln; wir empfehlen keinen Tarif.

Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versorgungswerk, keine Apothekerkammer, kein Versicherungsmakler. Keine Rechts- und Anlageberatung im Einzelfall. Weitere Berufsgruppen: Psychotherapeuten, Tierärzte, Zahnärzte.

Kostenlos & unverbindlich

Heilberufe-Fahrplan kostenlos per E-Mail

Versorgungswerk vs. private BU, Klauseln-Checkliste, Nachversicherungs-Zeitpunkte und Fragen an den Berater. Ohne Gesundheitsangaben.

  • Wer zahlt wann? Versorgungswerk, gesetzliche Rente, private BU
  • Checkliste Klauseln: Infektion, Verweisung, Nachversicherung
  • Zeitplan: Studium, Weiterbildung, Facharzt, Niederlassung

Häufige Fragen

Braucht man als Apotheker eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Das Versorgungswerk sichert die Berufsunfähigkeit nach seiner Satzung ab. Im Beispiel der Bayerischen Apothekerversorgung zählt das Berufsfeld der Apothekerin insgesamt; wer dort noch in Teilzeit arbeiten kann, hat keinen Anspruch. Den Teilausfall sichert erst eine private BU ab – für die meisten Apotheker ist sie deshalb die wichtigste Ergänzung. Welche Rente passt, hängt von Einkommen, Kredit, Familie und Beitrag ab.

Was zahlt das Versorgungswerk der Apotheker bei Berufsunfähigkeit?

Eine Rente nach der Satzung des jeweiligen Werks. Die Höhe nennt Ihre Renteninformation. Die Voraussetzungen unterscheiden sich; im Beispiel Bayern verlangt § 30 Berufsunfähigkeit, Antrag und Einstellung der beruflichen Tätigkeit (VG München, 03.05.2023).

Was kostet die BU für Apotheker?

Das hängt von Alter, Rente, Endalter und Tarif ab. Im Standardprofil (30 Jahre, Nichtraucher, 1.500 € Rente, Endalter 67) lag der Zahlbeitrag für Apotheker in unserer Abfrage dreier Online-Rechner zwischen 41,70 € und 54,37 € im Monat, Median 53,06 € (Stand 24./25.10.2026); in Vermittler-Einstufungen liegt der Beruf meist in der niedrigen Risikogruppe. Individuelle Angebote erstellt ein Experte aus unserem Partnernetzwerk.

Spielt es eine Rolle, ob ich Inhaber oder angestellt bin?

Ja. Inhaber müssen die Apotheke in der Praxis meist abgeben, verpachten oder schließen, bevor das Werk zahlt (Vermittlerangabe, nicht an der Satzung geprüft); in der privaten BU entscheidet die Umorganisationsklausel, ob zuerst eine Anpassung zumutbar ist. Angestellte klären Gehaltsfortzahlung und Arbeitsverhältnis.

Ist die Infektionsklausel für Apotheker wichtig?

Sie ist nicht auf Heilberufe beschränkt. Bei einem Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG greift sie, wenn die Bedingungen sie enthalten; Mindestdauer und Teilverbot sind unterschiedlich geregelt. Lesen Sie den Wortlaut oder nutzen Sie die Checkliste.

Wann sollte ich eine BU abschließen?

Eintrittsalter und Gesundheit bestimmen Beitrag und Annahme. Viele schließen früh ab, etwa im Studium oder zum Berufseinstieg, und nutzen später die Nachversicherungsgarantie. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen Experten ist möglich.

Quellen

  1. Eigene Abfrage öffentlicher BU-Online-Rechner (CosmosDirekt, Allianz, LV 1871), 24./25.10.2026
  2. VG München, Urteil vom 03.05.2023, M 5 K 19.2556 (zitiert § 30 der Satzung der Bayerischen Apothekerversorgung, Fassung bis 17.11.2020) – abgerufen 25.10.2026; Gerichtsentscheidung, Satzung selbst nicht eingesehen
  3. § 6 SGB VI – Befreiung von der Versicherungspflicht – abgerufen 25.10.2026
  4. § 172 VVG – Begriff der Berufsunfähigkeit – abgerufen 25.10.2026
  5. § 31 IfSG – Berufliches Tätigkeitsverbot – abgerufen 25.10.2026
  6. transparent-beraten.de: Berufsunfähigkeitsversicherung für Apotheker – warum das Versorgungswerk nicht reicht – abgerufen 25.10.2026; Vermittlerseite, Sekundärquelle mit Verkaufsinteresse
  7. Stiftung Warentest (Finanztest): Berufsunfähigkeitsversicherung im Test – 19.05.2026
Redaktion BU-Heilberufe.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeit und der Absicherung der Arbeitskraft von Heilberufen (Versorgungswerk, Infektionsklausel, Nachversicherung) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versorgungswerk, keine Ärztekammer, kein Versicherungsmakler; über Leistungen entscheidet allein das jeweilige Versorgungswerk bzw. der Versicherer nach seinen Bedingungen. Herausgeber: BU-Heilberufe.de. BU-Heilberufe.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Versorgungswerke zahlen meist erst bei 100 %. Die BU meist schon ab 50 %.

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